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Forsthaus Appartements in Braunschweig

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotel- / Appartementaufnahmevertrag

Gültig ab 01.01.2017 (Ersetzt Version vom 01.09.2016)

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements und Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Forsthauses.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Forsthauses.
  3. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Forsthaus ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss / Schäden

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Forsthaus zustande. Dem Forsthaus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Forsthaus und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Forsthaus gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen -insbesondere auch durch den Gast / die Gäste verursachte Schäden- aus dem Beherbergungsvertrag (Buchung / Buchungsbestätigung), wobei Vorsatz und/oder Fahrlässigkeit unberücksichtigt bleiben. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
  3. Beschädigt oder verschmutzt ein Gast das Mobiliar, sonstige Einrichtungsgegenstände, Wände, Decken, Fliesen sowie am Fußböden (Laminat, Fliesen), so haftet er in Höhe der Instandsetzungskosten, die üblicherweise dadurch anfallen, das ein Fachbetrieb mit der Mängelbeseitigung beauftragt wird.
  4. Das Forsthaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Forsthauses beschränkt.
  5. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.
  6. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Forsthauses auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Forsthaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Forsthauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Forsthauses gegenüber Dritten.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Forsthaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.
  4. Die Preise können vom Forsthaus auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Forsthauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Forsthaus dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Forsthauses sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Forsthaus berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 7,50 Euro pro Mahnung zzgl. Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basissatz gemäß §288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
  6. Das Forsthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Forsthaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Forsthaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
  7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Forsthauses aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung

  1. Das Forsthaus räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
    • Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das Forsthaus Anspruch auf angemessene Entschädigung.
    • Das Forsthaus hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtungen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Forsthaus kein Schaden oder der dem Forsthaus entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
    • Sofern das Forsthaus die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Forsthaus zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Forsthaus ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Forsthaus durch anderweitige Verwendungen der Beherbergungsleistungen erwirbt.
  2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch
    nimmt.
  3. Hat das Forsthaus dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Forsthaus keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Forsthaus. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

V. Rücktritt des Forsthauses

  1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs.2 eingeräumt wurde, ist das Forsthaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Forsthauses die Buchung nicht endgültig bestätigt.
  2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Forsthaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Forsthaus berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Forsthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Forsthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Forsthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Forsthauses zuzurechnen ist;
    • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
    • ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
    • das Forsthaus von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Forsthauses nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Forsthauses gefährdet erscheinen;
    • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
    • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
  4. Das Forsthaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Forsthaus hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Forsthaus das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Forsthaus steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Forsthaus spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Forsthaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises ( Listenpreis ) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Forsthaus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Forsthauses, Verjährung

  1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Forsthauses auftreten, wird sich das Forsthaus auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Forsthaus anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Forsthaus dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises jedoch höchstens Euro 1.000,00, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu Euro 100,00.
  3. Für die unbeschränkte Haftung des Forsthauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Forsthausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Forsthaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Forsthauses.
  5. Weckaufträge werden vom Forsthaus mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Forsthauses (Braunschweig).
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Forsthauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Forsthauses. Das Forsthaus ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Braunschweig, 01.01.2017 / Forsthaus Appartements / Inhaber Michael Brand

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